Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 4; 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 (1) BauGB zur Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA)  auf dem Flurstück 1019, Flur 3 in der Gemarkung Wörbzig durch WEB Windenergie Deutschland GmbH.