Beschlussvorschlag: EGSA-SR-21-04/2021

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt aufgrund § 45 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung den als Anlage beigefügten Entwurf des Nutzungsüberlassungsvertrages EGM/EDD/02/2021 mit Sportstätten- und Schießstandordnung. Der Nutzungsüberlassungsvertrag EGM/EDD/02/2021 mit seinen Anlagen ist Bestandteil der Vorlage (Anlage 4).