Beschlussvorschlag: EGSA-SR-05-01/2021

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ der ehemaligen Gemeinde Trebbichau an der Fuhne gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
  2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese ortsüblich bekannt zu machen.

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird dem Planungsbüro Büro für Raumplanung – Dipl.-Ing. Heinrich Perk aus Köthen (Anhalt) übertragen.