Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufstellung
des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/21 „Sondergebiet Windenergie“
in den Gemarkungen Trebbichau, Piethen und Wieskau der Stadt Südliches
Anhalt gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Verwaltung wird beauftragt
1.
den Aufstellungsbeschluss gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
2.
für den Vorentwurf des Bebauungsplanes
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese
ortsüblich bekannt zu machen.
Die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB wird dem Planungsbüro Büro für Raumplanung - Dipl.-Ing. Heinrich Perk aus Köthen (Anhalt) übertragen.
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