Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) die Ernennung des Kameraden Jan Hofmann, Radegast, Walther-Rathenau-Straße 13, 06369 Südliches Anhalt, geb. am 08.03.1989 zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Radegast unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren.