TOP Ö 9: Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag "Errichtung von 1 Überdachung und 2 Gartenhäusern" im Ortsteil Libehna der Stadt Südliches Anhalt
Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 36 und 34
Baugesetzbuch (BauGB) die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der
Stadt Südliches Anhalt für das Bauvorhaben „Errichtung von 1 Überdachung
und 2 Gartenhäusern“ auf dem Gelände der Kita „Wichtelland“ im OT Libehna,
Teichstraße 12, Flur 1, Flurstück 1002, Gemarkung Libehna.