Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36  Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ der Bauherren Jenny Arndt und Marcus Jasyk, Dohndorfer Weg in 06388 Südliches Anhalt OT Gröbzig, Flur 3, Flurstück 1075, Gemarkung Gröbzig, im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 01/19 „Dohndorfer Weg“ OT Stadt Gröbzig gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zum beantragten Vorhaben.