Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 5

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-53-07/2020

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt aufgrund der §§ 8, 45 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372) in der derzeit gültigen Fassung, den als Anlage beigefügten Entwurf als Satzung für die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze in der Stadt Südliches Anhalt.