Sitzung: 07.10.2020 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 6
Vorlage: EGSA/124/2020
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-52-07/2020 |
|
Der
Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs.
1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) den aufgestellten und als Anlage beigefügten
vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/19 „Sondergebiet Photovoltaik“ im Ortsteil Radegast
der Stadt Südliches Anhalt in der Fassung vom August 2020, bestehend aus der
Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung. Die dazugehörige
Begründung wird gebilligt.
Die Erteilung der Genehmigung, des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 02/19 „Sondergebiet Photovoltaik“ des Ortsteiles Radegast der Stadt Südliches Anhalt durch die höhere Verwaltungsbehörde, ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.