Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt das Integrierten Gemeinde-entwicklungskonzeptes
(IGEK) 2035 – „Stadt Südliches Anhalt“ in der Fassung vom 09.09.2020.
Der Bürgermeister wird
beauftragt, diese Fassung beim zuständigen Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten – Mitte (ALFF) zur abschließenden Prüfung und
Genehmigung einzureichen.
Nach erfolgter Prüfung und
Genehmigung durch das ALFF erlangt das IGEK seine Gültigkeit und gilt als
Planungsgrundlage.