Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 3

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-22-05/2020

Die Stadt Südliches Anhalt bedient sich ab dem 01.01.2023 der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH (im Folgenden: MIDEWA) dafür, die öffentlich-rechtliche Wasserversorgungspflicht im Stadtgebiet der Stadt Südliches Anhalt zu erfüllen. Zur vertraglichen Umsetzung dieses Beschlusses wird die Stadt Südliches Anhalt mit der MIDEWA einen Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 01.01.2023 abschließen.

Der Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt wird bevollmächtigt, im Namen der Stadt den vorgenannten Konzessionsvertrag mit der MIDEWA auszuhandeln.