Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-25-05/2020

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass in Ergänzung des Stadtratsbeschlusses EGSA-SR—96/2016 vom 26.10.2016 die Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG auch nach dem 31.12.2020 und vor dem 01.01.2023 weiterhin Anwendung finden.