Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-26-05/2020

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 21 KVG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288) auf Grundlage der Auswertung sowie Prüfung der Angebote, nach öffentlicher Ausschreibung bei Vorhandensein der Voraussetzung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, den wirtschaftlichsten Bieter mit der Bauleistung „Lückenschluss Radweg Gröbzig – Edderitz“ zu beauftragen.