Sitzung: 19.05.2020 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschlussvorschlag: EGSA-BIA-02-03/2020 |
|
Der Bau-,
Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der
Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch
(BauGB) für das Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit Garage“ der Bauherren Ina
und Wolfgang Webel, Dohndorfer Weg, in 06388 Südliches Anhalt OT Gröbzig, Flur
3, Flurstücke 1078 und 1079, Gemarkung Gröbzig, im Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 01/19 „Dohndorfer Weg“ OT Stadt
Gröbzig gemäß § 33 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der
Stadt Südliches Anhalt zum beantragten Vorhaben.