Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-BIA-02-03/2020

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit Garage“ der Bauherren Ina und Wolfgang Webel, Dohndorfer Weg, in 06388 Südliches Anhalt OT Gröbzig, Flur 3, Flurstücke 1078 und 1079, Gemarkung Gröbzig, im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 01/19 „Dohndorfer Weg“ OT Stadt Gröbzig gemäß § 33 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zum beantragten Vorhaben.