Sitzung: 27.05.2020 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: EGSA/045/2020
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt
erklärt auf der Grundlage der §§ 4; 10 Bundes-Immissionsschutz (BImSchG) und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das
Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung
und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück 21 der Flur 2
in der Gemarkung Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt durch die Windpark
Quellendorf Eins GmbH & Co. KG. |
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