Sitzung: 22.04.2020 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 6
Vorlage: EGSA/284/2019
Der Stadtrat beschließt den Erhalt von fünf Beschulungsorten unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2021/2022 bis 2027/2028. Die Grundschulen Görzig, Gröbzig und Quellendorf bleiben eigenständige Schulstandorte mit den bisher geltenden festgelegten Regelungen zu den Schulbezirken. Die Grundschulen Radegast und Edderitz bilden ab 01.08.2022 einen Grundschulverbund mit der Grundschule Radegast als Hauptstandort und der Grundschule Edderitz als Teilstandort mit den bisher geltenden festgelegten Regelungen zu den Schulbezirken. |
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