TOP Ö 8: Beratung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 54 Bundesbergbaugesetz zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Hinsdorf für den Zeitraum 2020-2025
Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und
Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt
beschließt auf der Grundlage des § 54 Abs. 2 Bundesbergbaugesetz, dass die
Stadt Südliches Anhalt zur Zulassung des beantragten Hauptbetriebsplanes
für den Kiessandtagebau Hinsdorf für den Zeitraum 2020-2025 keine Einwände
und Bedenken hat.