Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 4; 10 Bundes-Immissionsschutz (BImSchG)  und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück 21 der Flur 2 in der Gemarkung Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt durch die Windpark Quellendorf Eins GmbH & Co. KG.