Sitzung: 03.12.2019 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Befangen: 2
Vorlage: EGSA/298/2019
Beschlussvorschlag: |
Der
Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10
Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) den aufgestellten und als Anlage beigefügten vorzeitigen
Bebauungsplan Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt
Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen
Festsetzungen, als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Die Erteilung der Genehmigung, des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ des Ortsteiles Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt durch die höhere Verwaltungsbehörde, ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. |