Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-09-01/2019

 

Aufgrund der §§ 50 bis 52 KWG LSA trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zum Ortschaftsrat in der Ortschaft Libehna vom 26.05.2019:

 

Einsprüche gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl zum Ortschaftsrat in der Ortschaft Libehna ist gültig.