Sitzung: 03.07.2019 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27
Vorlage: EGSA/099/2019
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-09-01/2019 |
Aufgrund der §§ 50 bis 52 KWG LSA trifft
der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur
Wahl zum Ortschaftsrat in der Ortschaft Libehna vom 26.05.2019: Einsprüche gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl zum Ortschaftsrat in der Ortschaft Libehna ist gültig. |
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