Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 3

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-29-03/2019

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 21 KVG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 (GVBL.LSA Nr. 12/2014 S. 288), auf  Grundlage der Auswertung sowie Prüfung der Angebote, nach öffentlicher Ausschreibung bei Vorhandensein der Voraussetzung der zur Verfügung stehenden  Haushaltmittel, den/ die wirtschaftlichsten Bieter mit dem Umbau der ehemaligen Polizeistation zur Rettungswache im OT Radegast zu beauftragen und gleichzeitig das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag „Umbau der ehemaligen Polizeistation in Radegast zur Rettungswache“ zu erklären.