TOP Ö 9.6: Neufassung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Kostenbeitragssatzung) zum 01.08.2019
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung
von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und
Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
(Kostenbeitragssatzung)