Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-12-02/2019

 

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 02/19 der Stadt Südliches Anhalt „Sondergebiet Photovoltaik“ in der Gemarkung Radegast.

Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1009 und 1019, Flur 2 der Gemarkung Radegast mit einer Fläche von insgesamt ca. 1,52 ha (s. Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.