Sitzung: 27.03.2019 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: EGSA/025/2019
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-13-02/2019 |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt für den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/19 „Sondergebiet Photovoltaik“ in der Gemarkung Radegast der Stadt Südliches Anhalt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |