Sitzung: 19.03.2019 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/123/2018
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 02/19 der Stadt Südliches Anhalt „Sondergebiet Photovoltaik“ in der Gemarkung Radegast. Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1009 und 1019, Flur 2 der Gemarkung Radegast mit einer Fläche von insgesamt ca. 1,52 ha (s. Anlage). Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |