Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost und der Stadt Südliches Anhalt für die Ortsdurchfahrt Gröbzig L 147, Jahnstraße und Könnensche Straße vom Netzknoten 4337 008 Stat. 0,006 bis Netzknoten 4337 008 Stat. 0,664 als Gemeinschaftsbaumaßnahme auszubauen und gleichzeitig wird der Beschluss - Vorlage Nr. EGSA/020/2017 vom 31.05.2017  aufgehoben.