Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 73 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dass die Stadt Südliches Anhalt zum Anhörungsverfahren i.R.d Planfeststellungsverfahrens „Änderung des Bahnübergangs am Bahn-km 59,639 bis 59,710 der Strecke 6403 Magdeburg Hbf – Abzw Neuwiederitzsch Süd in der Gemarkung Görzig, Stadt Südliches Anhalt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, keine Einwände oder Bedenken hat.