Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag: EGSA-HF-06-08/2018

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem. § 105 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) i. V. § 5 Abs. 4 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt über überplanmäßige Aufwendungen auf dem Produktsachkonto 11170-02610-521100  in Höhe von 25.000,00  €. Die für die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen benötigten Mittel werden  aus dem Produktsachkonto 51120-61000-543106, Maßnahme 11 (Stadtsanierung Gröbzig) bereitgestellt.