Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt die Benennung der bevorzugten Rechtsform zur
Bündelung der Anteile der Anspruchsberechtigten an der Fernwasserversorgung
Elbaue-Ostharzin Form einer GmbH.
Hierbei handelt es sich um einen (Vorrats)-Beschluss für eine spätere
endgültige Entscheidung nach Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichtes am 12.12.2018.