Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Erklärung der Gemeinde Edderitz über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für eine Anlage zur Lagerung von Schrott
Vorlage
EDD/047/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt, dass aus Sicht der Gemeinde Edderitz eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG für das  Vorhaben „Anlage zur Lagerung von Schrott – Werkstraße 2“ in Edderitz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG nicht erforderlich ist.

 

Die Gemeinde Edderitz weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz die Belange des Umweltschutzes ausreichend geprüft werden und insbesondere mögliche Kontaminationen des Bodens auszuschließen sind.