Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag "Errichtung von 1 Überdachung und 2 Gartenhäusern" im Ortsteil Libehna der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/139/2020
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt für das Bauvorhaben „Errichtung von 1 Überdachung und 2 Gartenhäusern“ auf dem Gelände der Kita „Wichtelland“ im OT Libehna, Teichstraße 12, Flur 1, Flurstück 1002, Gemarkung Libehna.