Betreff
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/19 "Sondergebiet Photovoltaik" im Ortsteil Radegast der Stadt Südliches Anhalt sowie der ortsüblichen Bekanntmachung
Vorlage
EGSA/124/2020
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) den aufgestellten und als Anlage beigefügten vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/19 „Sondergebiet Photovoltaik“ im Ortsteil Radegast der Stadt Südliches Anhalt in der Fassung vom August 2020, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Die Erteilung der Genehmigung, des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 02/19 „Sondergebiet Photovoltaik“ des Ortsteiles Radegast der Stadt Südliches Anhalt durch die höhere Verwaltungsbehörde, ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.