Betreff
Annahme und Verwendung einer Geld- und Sachspende für die Fassadensanierung, Kindertagesstätte im OT Radegast
Vorlage
EGSA/087/2020
Aktenzeichen
652003
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 13.07.2017 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden.

 

 

2020

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung

Höhe

Verwendungszweck

 

 

 

 

Panzner GmbH

OT Weißandt-Gölzau

Am Förderturm 3

06369 Südliches Anhalt

Geldspende

997,03 €

Fassadensanierung (Seitenansicht/vorn), Kindertagesstätte im Ortsteil Radegast

Elternkuratorium der Kindertagesstätte „Kinderglück“ in Radegast

Geldspende

     1.900,00 €

Fassadensanierung (Seitenansicht/neuer Eingang), Kindertagesstätte im Ortsteil Radegast