Annahme und Verwendung einer Geld- und Sachspende für die Fassadensanierung, Kindertagesstätte im OT Radegast
Vorlage
EGSA/087/2020
Aktenzeichen
652003
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für
das Land Sachsen (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288)
in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt
Südliches Anhalt vom 13.07.2017 über die Annahme und Verwendung von Sach-
und Geldspenden.
2020
Zuwendungsgeber
Art der Zuwendung
Höhe
Verwendungszweck
Panzner GmbH
OT Weißandt-Gölzau
Am Förderturm 3
06369 Südliches Anhalt
Geldspende
997,03 €
Fassadensanierung (Seitenansicht/vorn),
Kindertagesstätte im Ortsteil Radegast
Elternkuratorium der Kindertagesstätte „Kinderglück“ in
Radegast
Geldspende
1.900,00 €
Fassadensanierung (Seitenansicht/neuer Eingang),
Kindertagesstätte im Ortsteil Radegast