Betreff
Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2021/2022 bis 2026/2027 für die Grundschulen der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/284/2019
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt den Erhalt von fünf Beschulungsorten unter Berücksichtigung der  Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2021/2022 bis 2027/2028. Die Grundschulen Görzig, Gröbzig und Quellendorf bleiben eigenständige Schulstandorte mit den bisher geltenden festgelegten Regelungen zu den Schulbezirken. Die Grundschulen Radegast und Edderitz bilden ab 01.08.2022 einen Grundschulverbund mit der Grundschule Radegast als Hauptstandort und der Grundschule Edderitz als Teilstandort mit den bisher geltenden festgelegten Regelungen zu den Schulbezirken.