Betreff
Entscheidung über die Wahleinsprüche und über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Wieskau am 26.05.2019
Vorlage
EGSA/114/2019
Aktenzeichen
129103
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Aufgrund der §§ 50 bis 52 KWG LSA trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zum Ortschaftsrat in der Ortschaft Wieskau vom 26.05.2019:
Einsprüche gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl zum Ortschaftsrat in der Ortschaft Wieskau ist gültig. |