Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Stadtrates
Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Stadtrates