Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B1 "Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord/Ost"
Vorlage
EGSA/054/2018
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Neubau eines Institutgebäudes und Errichtung von Stellplätzen“ des Bauherrn Institut für Kunststofftechnologie und –recycling e.V. in 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau; Flur 5, Flurstück 145/39, Gemarkung Weißandt-Gölzau, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 1 „Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord/Ost“ im OT Weißandt-Gölzau gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Ausnahme und Befreiung von den unter 1.  Art der baulichen Nutzung  benannten textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 1 „Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord/Ost“.