Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des VE-Planes "Am Kumptbusch" im Ortsteil Görzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/047/2018
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit Garage“ des Bauherrn Görziger Baugesellschaft mbH, Piethener Weg 9 in 06369 Südliches Anhalt OT Görzig; Flur 2, Flurstück 21/60, Gemarkung Görzig, im Geltungsbereich des VE-Planes „Am Kumptbusch“ im OT Görzig gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Ausnahme und Befreiung von den unter 1.3.2  benannten textlichen Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1-Allgemeines Wohngebiet- „Am Kumptbusch“.