Betreff
Billigungsbeschluss über den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 01-2017 "Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz"der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt und dessen öffentlicher Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Vorlage
EGSA/179/2017
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der  Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt billigt den Entwurf des vorzeitigen  Bebauungsplans Nr. 01-2017 „Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz“ der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt in der Fassung vom November 2017 sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht und bestimmt ihn gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der  Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt.

 

Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 01-2017 „Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz“ der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt und die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom 18.12.2017 bis zum 24.01.2018   im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.