Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 54 Bundesberggesetz zur Zulassung des Abschlussbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Gröbzig-Werdershausen
Vorlage
EGSA/141/2017
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 54 Abs. 2 Bundesberggesetz, dass die Stadt Südliches Anhalt zu der Zulassung des beantragten Abschlussbetriebsplanes der Klebl GmbH für den Kiessandtagebau Gröbzig-Werdershausen keine Einwände hat.