Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Südliches Anhalt beschließt gemäß § 41 (1a) S. 1 Schulgesetz LSA
mit Zustimmung der Schulbehörde teilweise auf die Festlegung der Schulbezirke
zu verzichten. Aufgehoben werden der Schulbezirk
der Grundschule Görzig mit den Ortsteilen Görzig, Reinsdorf, Station
Weißandt-Gölzau, Glauzig, Rohndorf, Trebbichau an der Fuhne, Hohnsdorf,
Weißandt-Gölzau, Gentsch und Klein Weißandt und der Schulbezirk der Grundschule Radegast mit den Orsteilen Prosigk,
Cosa, Fernsdorf, Pösigk, Ziebigk, Radegast, Riesdorf, Zehbitz, Lennewitz,
Wehlau und Zehmitz zu Beginn des
Schuljahres 2018/2019. Die Schulbezirke der Grundschulen Edderitz, Gröbzig und Quellendorf bleiben davon unberührt. |