Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 "Quellendorf Süd" der Ortschaft Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/046/2017
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport“ der Bauherrn Sarah und Chris Matthey, Neuer Weg 8, 06386 Südliches Anhalt OT Quellendorf; Flur 6, Flurstück 1067, Gemarkung Quellendorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Quellendorf-Süd“ im Ortsteil Quellendorf gemäß § 31 Abs. 2 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von der unter I. Nr. 2  der textlichen Festsetzung genannten Traufhöhe des Bebauungsplanes.