Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß §§ 36 und 145 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag "Errichtung barrierefreien Zugang / Rampe" in der Jahnstraße im Ortsteil Stadt Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/025/2017
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34  Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag  „Errichtung barrierefreier Zugang / Rampe zur Adlerapotheke“ der Antragstellerin Frau Ines Fechner im Ortsteil Stadt Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, Jahnstraße 19, Flur 7, Flurstücke 1011 und 1036, Gemarkung Gröbzig.

 

Für den Bereich der Auffahrt im Bereich des öffentlichen Gehweges ist nach Erteilung der Baugenehmigung eine dingliche Sicherung zu veranlasen.

 

Der Genehmigungsbehörde wird der Hinweis gegeben, dass z. Z. die Landesstraßenbaubehörde Niederlassung Ost ein Planverfahren für den Ausbau der Jahnstraße betreibt und deshalb ggf. im Verfahren beteiligt werden sollte.

Weiterhin muss im Genehmigungsverfahren geklärt werden, ob die verbleibende Restbreite des Fußweges ausreichend für den Durchgangsverkehr ist.