Betreff
Annahme von Spenden und Zuwendungen
Vorlage
EGSA/019/2017
Aktenzeichen
EGSA-Spielplatz Glauzig 3
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom 17. Juni 2014 - GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288) i.V.m. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt vom 04.12.2014 die Annahme der Sachspende 2 Stück Sitzgelegenheiten „Hirschraufe“ in Höhe von 2.975,00 € von der Firma „ Zimmerei Uhlemann Görzig, Querstraße 4 in 06369 Südliches Anhalt“ anzunehmen. Die „Hirschraufen“ sind geliefert und wurden bereits 2016 von der KöBeG im Dorfgarten Glauzig aufgestellt. Der Firma ist nach der Spendenannahme eine entsprechende Sachspendenbestätigung auszustellen