Annahme und Verwendung von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
Vorlage
EGSA/279/2016
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für
das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014,
S.288) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Südliches
Anhalt vom 23.01.2015 über die Annahme und Verwendung folgender Geld- und Sachspenden: