Beschlussvorschlag: |
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1. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt für den Ortsteil
Wörbzig für die Zeit nach dem Wirksamwerden der Auflösung des
Abwasserzweckverbandes Ziethetal, frühestens zum 01.01.2017 nach §§ 6 Abs. 2
und 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt
(GKG-LSA) die Übertragung der öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf
den Abwasserverband Köthen.
2. Zur Durchführung dieser Aufgabenübertragung wird der Bürgermeister
ermächtigt, den im Entwurf anliegenden Vertrag zur Aufgaben- und
Vermögensübernahme abzuschließen.
3. Der Vertreter der Stadt Südliches Anhalt in der Verbandsversammlung
des Abwasserzweckverbandes Ziethetal wird angewiesen, der Auflösung des
Abwasserverbandes Ziethetal und dem im Entwurf anliegenden Vertrag zur Aufgaben-
und Vermögensübernahme in der Verbandsversammlung zuzustimmen. Weiterhin werden
die Vertreter der Stadt Südliches Anhalt in der Verbandsversammlung des
Abwasserverbandes Köthen angewiesen, der geänderten Verbandssatzung des AV
Köthen nach der Aufgabenübertragung (6. Änderung) und dem im Entwurf
anliegenden Vertrag zur Aufgaben- und Vermögensübernahme in der
Verbandsversammlung zuzustimmen.
4.Der Stadtrat benennt für die Zeit ab dem Wirksamwerden der Aufgabenübertragung
1.Herrn/Frau
2.Herrn/Frau
3.Herrn/Frau
als Vertreter der Stadt Südliches Anhalt in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Köthen.
Weiterhin benennt der Stadtrat
Herrn/Frau als Stellvertreter des 1. Vertreters,
Herrn/Frau als Stellvertreter des 2. Vertreters,
Herrn/Frau als Stellvertreter des 3. Vertreters
der Stadt Südliches Anhalt in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Köthen.