Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Bauvoranfrage in Cattau, Löbejüner Straße "Errichtung einer Basisstation für das Digitalnetz BOS Sachsen-Anhalt"
Vorlage
EGSA/177/2016
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 35  Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu der Voranfrage „Errichtung einer Basisstation für das Digitalnetz BOS Sachsen-Anhalt" des Antragstellers Technisches Polizeiamt Sachsen- Anhalt im Ortsteil Cattau der Stadt Südliches Anhalt, Löbejüner Straße , Flur 2, Flurstück 43, Gemarkung Wieskau.

 

Folgende Hinweise sind in die Stellungnahme einzufügen:

 

-       Das vorhandene unter Denkmalschutz stehende Kellergewölbe ist zu beachten.

-       Die Fläche gehört zum Landschaftsschutzgebiet „Fuhneaue“.

-       Auf der Fläche befinden sich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Windpark Trebbichau a. d. F..

-       Die Standorte der anfallenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind mit der Stadt Südliches Anhalt abstimmen.