Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Bauantrag und zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wohngebiet August-Bebel-Straße/ Angergasse" des Ortsteiles Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt für den "Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage"
Vorlage
EGSA/176/2016
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit Garage“, Am Mühlfeld im Ortsteil Großbadegast, Flur 3, Flurstück 1045, Gemarkung Großbadegast im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wohngebiet August-Bebel-Straße/ Angergasse" der Ortschaft Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der Befreiung von der Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten textlichen Festlegungen Nr. 1.) und Nr. 2.) (Anlage) für das beantragte Vorhaben.