Betreff
Umschuldung eines Darlehen
Vorlage
EGSA/173/2016
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt, den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 i. V. m. § 108 KVG (LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. § 5 Abs. 6 c) der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt in der derzeit geltenden Fassung ein Darlehen in Höhe von 14.004,73 EUR aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.

2. Auszahlung 100 %.

3. Zahlungsweise Zins und Tilgung vierteljährlich nachträglich sofort nach Darlehens-

    Aufnahme.

4. Die Laufzeit soll 5 Jahre betragen, danach soll das Darlehen vollständig getilgt sein.

5. Das Darlehen ist am 28.02.2017 aufzunehmen.

6. Zins und Tilgung sind erstmals zum 31.03.2017 zu zahlen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist nach Darlehensaufnahme durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde.