Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/2001 Sondergebiet "Seebad Edderitz" für das Vorhaben "Errichtung einer Überdachung für den Laser-Schießstand + Umsetzung eines Gebäudes" in der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/168/2016
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Errichtung einer Überdachung für den Laser-Schießstand & Umsetzung eines Gebäudes“ des Skiclubs 1927 Köthen  e.V., in 06388 Südliches Anhalt, Ortsteil Edderitz; Flur 4, Flurstück 223/3, Gemarkung Edderitz im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/2001 Sondergebiet "Seebad Edderitz" der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der Befreiung von der Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten überbaubaren Grundstücksfläche.